7.3.3 Das hier interessierende Ereignis fand, laut den Angaben der Privatklägerin, am 14. August 2013 statt. Erstmals dazu einvernommen wurde die Privatklägerin am 29. Februar 2016, mithin beinahe 2.5 Jahre später. Die Privatklägerin wurde einzig in der erstinstanzlichen Einvernahme gefragt, weshalb sie erst 2.5 Jahre nach dem Vorfall Kontakt mit der Polizei aufgenommen habe. Sie gab an, sie habe zunächst alles verdrängt. Als sie von Nidwalden weggezogen sei, hätten die Flashbacks begonnen. Es sei ihr Unrecht widerfahren und sie habe die Anzeige gemacht, um die Sache abschliessen zu können (vorinstanzliche Akten, EVP PK dep. 2).