Aus diesem Grund unterscheiden sich erlebnisbasierte und suggerierte Aussagen nicht in Bezug auf ihre Qualität, aber in ihrem Verlauf. Der Wahrheitsgehalt einer Aussage kann deshalb nur beurteilt werden, wenn ihr Zustandekommen bekannt ist, d.h. in welchem Zusammenhang die Aussage entstand und ob suggestive Bedingungen vorgelegen haben. Dazu ist die Rekonstruktion der Aussageentstehung und Aussageentwicklung notwendig. Dabei ist chronologisch aufzuarbeiten, wann und wodurch ein erster Verdacht auftrat, wie die Aussage entstand und wie sie sich anschliessend entwickelte. Die konkrete Einwirkung durch Befragungen oder andere äussere Einwirkungen ist so genau als möglich nachzuzeichnen.