TIGER, Aussagenpsychologische Begutachtung im Strafrecht, in: forumpoenale 1/2010 S. 40 f.; VOLKER DITTMANN, Zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, in: Plädoyer 2/1997 S. 33 ff.). Die Aussagen der Parteien sind deshalb vorab nach inhaltlichen und motivationsbezogenen Realkennzeichen zu überprüfen. Weiter sind die Aussagen nach Konstanz, Strukturgleichheit, logischer Konsistenz, Homogenität und Folgerichtigkeit zu überprüfen. Ausgangspunkt ist die sogenannte Nullhypothese, die zu widerlegen ist.