4.3 In der oberinstanzlichen Verhandlung wurde der Beschuldigte nochmals befragt (vgl. Einvernahmeprotokoll vom 18. April 2019). Der Beschuldigte gab an, er habe sich mit der Privatklägerin an der Seepromenade bei der Ermitage in Beckenried getroffen. Es sei schönes Wetter gewesen und sie hätten sich im Park mit ein paar Kollegen getroffen, um etwas zu trinken und um zu baden. Die Privatklägerin sei auch in der Gruppe gewesen. Irgendwann seien sie alleine gewesen. Sie hätten dann Sex gehabt. Die Privatklägerin habe ihn nicht angerufen, um dort abzumachen. Sie seien als Gruppe dort gewesen. Sie habe ihn geküsst und dann Sex gehabt. Details wisse er nicht mehr.