1. Dem Beschuldigten wird laut Anklageschrift vom 28. September 2017 vorgeworfen, sich der sexuellen Nötigung und der Nötigung, begangen am 14. August 2013 an der Seepromenade in Beckenried, zum Nachteil von B.__ schuldig gemacht zu haben. Als Sachverhalt wird umschrieben: