Das Verhandlungsprotokoll sowie das Befragungsprotokoll liegen bei den Akten. Die Parteien verzichteten auf eine mündliche Urteilseröffnung und erklärten sich mit der schriftlichen Zustellung des Urteils einverstanden. Das Urteil erging im Anschluss an die Berufungsverhandlung. Das schriftliche Urteilsdispositiv wurde am 18. April 2019 versandt. Auf die Ausführungen der Parteien anlässlich der Berufungsverhandlung, die erhobenen Beweise, auf die Akten und auf die Anträge durch die Parteien wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Anklagesachverhalt: