I. Die Parteien wurde am 13. März 2019 erneut zur Berufungsverhandlung vom 11. April 2019 vorgeladen (amtl. Urk. 20). Es erschienen der Beschuldigte mit seinem Verteidiger, der Vertreter der Staatsanwaltschaft Nidwalden sowie die Rechtsvertreterin der Privatklägerin. Die Verteidigung bestätigte die bereits gestellten Anträge und beantragte neu: « 5. Es seien die Zeitungsberichte der NZZ vom Dienstag, 29. Januar 2019, betreffend das Urteil des Bezirksgerichts Zürich, und vom Mittwoch, 27. März 2019, betreffend das Urteil des Obergerichts Zürich, zu den Akten zu nehmen.»