F. Mit Schreiben vom 14. Januar 2019 teilte Dr. med. Klaus Jahn dem Gericht mit, die Privatklägerin befinde sich in psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung. Eine erneute Konfrontation mit dem Täter und den angeblichen Taten werde als ein erhebliches Gefahrenpotenzial gesehen. Infolgedessen werde die Verhandlungs- und Einvernahmefähigkeit der Privatklägerin klar verneint (amtl. Urk. 11). Daraufhin wurde die Berufungsverhandlung abzitiert (amtl.