Beweisanträge: 1. Es seien sämtliche Krankenakten und –berichte der Privatklägerin mindestens seit Beginn des Jahres 2013 zu den Akten zu nehmen. 2. A.__ wie auch die Privatklägerin seien gemäss Art. 341 und Art. 343 StPO von der Verfahrensleitung zu Beginn des Beweisverfahrens eingehend zur Sache zu befragen.»