6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge hinsichtlich des vorliegenden Berufungsverfahrens zu Lasten des Staates. Eventualiter seien entsprechend der Verfügung vom 5. August 2016 der Staatsanwaltschaft Nidwalden betreffend die Einsetzung von Rechtsanwalt Dr. iur. André Britschgi als amtlicher Verteidiger, die Ge- richts- und Untersuchungskosten wie auch die Kosten des amtlichen Verteidigers vorderhand vom Staate bzw. vom Kanton Nidwalden zu tragen. Beweisanträge: 1. Es seien sämtliche Krankenakten und –berichte der Privatklägerin mindestens seit Beginn des Jahres 2013 zu den Akten zu nehmen.