Viviane Lüdi, im Umfang von Fr. 12'930.70 wird genehmigt. Die Gerichtskasse Nidwalden wird angewiesen, Rechtsanwältin lic. iur. Viviane Lüdi, Zeughausstrasse 39, Postfach, 8021 Zürich, eine Entschädigung von Fr. 12'930.70 (Honorar Fr. 11'403.40, Auslagen Fr. 581.30 und Mehrwertsteuer Fr. 946.00) zu bezahlen. 9. Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte zur Rückzahlung der Kosten der amtlichen Verteidigung und der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerin an den Kanton verpflichtet ist, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO sowie Art.