Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin, Rechtsanwalt Raetus Cattelan, machte mit Kostennote vom 11. Januar 2019 ein Honorar im Umfang von Fr. 4'938.95 (Honorar Fr. 4'500.‒ , Auslagen Fr. 73.10 und 8% Mehrwertsteuer Fr. 365.85) geltend. Abgesehen von der Mehrwertsteuer kann das geltend gemachte Honorar richterlich genehmigt werden. Demnach beläuft sich das Honorar des Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerin auf Fr. 4'925.20 (Honorar Fr. 4'500.‒, Auslagen Fr. 73.10 und 7.7% Mehrwertsteuer Fr. 352.10).