Für das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht beträgt die Gerichtsgebühr Fr. 100.‒ bis Fr. 7ʻ000.‒ (Art. 17 PKoG). Die herabgesetzte Gerichtsgebühr für das Entscheiddispositiv betrug pauschal Fr. 3'500.‒ und wurde mit dem von den Beschwerdeführern geleisteten Kostenvorschuss in derselben Höhe verrechnet.