Überdies machen die Beschwerdeführer geltend, die Qualitätssicherungs-System-Datenbank existiere gar nicht, weshalb die Vollzugsbehörden keine Einsicht in die Datenbank haben können. Indem die Datenbank nicht bestehe, existiere auch das Qualitätssicherungs-System nicht. Auch bezüglich der Datenbank hat sich das Bundesamt für Umwelt (BAFU) auf seiner Homepage geäussert. So werden in der Datenbank für jede einzelne Antenne die eingestellten Werte für die Senderichtung und die maximale Sendeleistung erfasst und täglich mit der bewilligten Senderichtung und -leistung verglichen.