momentane, sondern die höchstmöglichen Sendeleistungen gemessen und kontrolliert werden. Indem nämlich nicht die momentanen, sondern die höchstmöglichen Sendeleistungen gemessen wird, wird im Qualitätssicherungs-System aufgezeichnet und in der Datenbank gespeichert, wenn eine höhere als die bewilligte Sendeleistung erreicht wird. Insofern erweist sich die Rüge, das Qualitätssicherungs-System stelle keine sachgerechte Kontrolle dar, als unbegründet.