8.2.2 Wie dargelegt, machen die Beschwerdeführer geltend, es bestehe beim Qualitätssicherungs- System die Möglichkeit auf Manipulation der Sendeparameter. Wie jedoch erläutert, haben sich sowohl das Bundesgericht als auch das Bundesamt für Umwelt mit dieser Frage auseinandergesetzt und sind zum Schluss gelangt, dass das empfohlene Qualitätssicherungs-Sys- tem eine zulässige Alternative zur Kontrolle durch bauliche Vorkehrungen darstellt und den Anforderungen an eine wirksame Kontrolle der Emissionsbegrenzung genügt.