1C_122/2014 vom 23.Oktober 2014 E. 5). Da das Qualitätssicherungs-System den Anforderungen einer wirksamen Kontrolle genügt, kann im Ergebnis auch auf die im Standortdatenblatt bewilligte Strahlungsleistung der Antenne abgestellt werden, auch wenn es sich dabei nicht um die maximal mögliche Höchstleistung handelt. Ferner hat sich das Bundesamt für Umwelt (BAFU) auf seiner Homepage mit der Qualitätssicherung zur Einhaltung der Grenzwerte der NISV bei Mobilfunkanlagen auseinandergesetzt und spezifische Fragen aufgegriffen. So erklärt das BAFU auf der genannten Seite, dass die Sendeleistung im Tagesverlauf variiert.