8.1.4 Die Baubewilligungsbehörde bestreitet die Rüge der Beschwerdeführer, wonach die Einhaltung der Grenzwerte nicht sichergestellt sei mit der Begründung, dass das Qualitätssiche- rungs-System auf die höchstmögliche Sendeleistung und nicht auf eine momentane Sendeleistung programmiert sei. Beim Qualitätssicherungs-System handle es sich gemäss Bundesgericht nach wie vor um ein taugliches und genügendes Instrument zur Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte nach Inbetriebnahme der Anlage. Überdies sei die Kritik der Beschwerdeführer unsubstantiiert sowie pauschal und könne nicht dazu führen, dass das eingereichte Baugesuch nicht bewilligt werden könne. 8.2