Fehlerhafte Eingaben seien daher ausgeschlossen. Selbst wenn es keine Online-Datenübermittlung gebe, würden die Daten bei den Mobilfunkbetreibern automatisch erfasst und danach an die Datenbank weitergeleitet werden. Das Amt für Umwelt erhalte zudem alle zwei Monate die Fehlerprotokolle von allen Betreibern. Zudem habe die Baubewilligungsbehörde die Baubewilligung mit der Bedingung versehen, dass die Mobilfunkanlage nur mit einem Qualitätssicherungs- System betrieben werden dürfe. Mit dieser Bedingung werde garantiert, dass die Mobilfunkanlage nur betrieben werden dürfe, wenn sie mit dem Qualitätssicherungs-System versehen sei.