8.1.2 Die Beschwerdegegnerin macht geltend, die Beschwerdeführer würden keinen Beweis liefern, dass das Qualitätssicherungs-System manipuliert werden könne. Das BAFU habe diesen angeblichen "Systemfehler" nämlich erkannt. Gemäss Auskunft des BAFU treffe es zu, dass die Sendeleistung einer Mobilfunkbasisstation im Tagesverlauf variiere. Für die Kontrolle der QS- Systeme spiele dies jedoch keine Rolle, da im Qualitäts-System nicht eine momentane, sondern die höchstmögliche Sendeleistung erfasst und kontrolliert werde. Diese maximal mögliche Sendeleistung werde ferngesteuert eingestellt. Wobei die Einstellung statisch sei, d.h. nur alle paar Monate oder noch seltener verändert werde.