Senderichtungen ferngesteuert zu verändern, was beides zu massiven Grenzwertüberschreitungen führen könne. Ferner machen die Beschwerdeführer geltend, mit dem von der Baubewilligungsbehörde zur Bedingung gemachten Qualitätssicherungs-System (QS-System) könne keine sachgerechte Überprüfung und Kontrolle sichergestellt werden. Zwar habe das Bundesgericht das Qualitätssicherungs-System als genügendes Instrument zur Sicherung der Grenzwerteinhaltung bezeichnet. Doch habe dieses das System nicht in all seinen Aspekten überprüft.