Schliesslich hat das Amt für Umwelt das Standortdatenblatt geprüft und mit Schreiben vom 17. Mai 2016 festgestellt, dass alle gemachten Angaben korrekt sind. Da die Anlagegrenzwerte an den OMEN Nr. 3, 7 und 8 zu über 80% ausgeschöpft werden, wurde entsprechend der Vollzugsempfehlung des BAFU die Durchführung einer Abnahmemessung angeordnet, welche als Auflage in die Baubewilligung aufgenommen wurde.