Daher hat das METAS am 11. Juni 2014 einen Amtsbericht erlassen, aus welchem hervorgeht, dass es nicht möglich ist, nichtionisierende Strahlung genauer als mit einer Unsicherheit von +/- 45% zu erfassen. Gestützt auf diesen Amtsbericht hat das Bundesgericht in der Folge wiederholt bestätigt, dass die in der Praxis gemäss den bestehenden Messempfehlungen durchgeführten Abnahmemessungen auch heute noch dem Stand der Technik entsprechen und kein technischer Wandel vorliegt, der das Abweichen von der bisherigen Rechtsprechung zur Messung der Strahlung von Mobilfunkanlagen verlangen würde.