Aufgrund der technischen Entwicklung in Telekommunikationssektor hat es das Bundesgericht jedoch als angebracht erachtet, zu prüfen, ob die Messempfehlung noch dem heutigen Stand der Technik entspreche. Daher hat das METAS am 11. Juni 2014 einen Amtsbericht erlassen, aus welchem hervorgeht, dass es nicht möglich ist, nichtionisierende Strahlung genauer als mit einer Unsicherheit von +/- 45% zu erfassen.