Das Bundesgericht hat sich in der Vergangenheit schon wiederholt mit der Frage der Messunsicherheit bei NIS-Abnahmemessungen auseinandersetzen müssen, wobei es sich auf die Messempfehlungen des BAFU/METAS-Berichts 2002 und 2003 gestützt hat. Das Bundesgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2013, gestützt auf die Berichte des METAS, festgehalten, dass die gesamte erweiterte Messunsicherheit U den Wert von +/- 45% nicht überschreiten darf. Aufgrund der technischen Entwicklung in Telekommunikationssektor hat es das Bundesgericht jedoch als angebracht erachtet, zu prüfen, ob die Messempfehlung noch dem heutigen Stand der Technik entspreche.