So ist die Industriezone nämlich gerade für industrielle Anlagen und gewerbliche Bauten bestimmt, die in anderen Zonen nicht gestattet sind. Wohnungen in Industriezonen sind die Ausnahme und nur für Betriebsinhaber sowie betrieblich an den Standort gebundenes Personal zulässig (Art. 62 Abs. 1 und 2 BauG und Art. 13 Abs. 1 und 2 BZR). Daraus ergibt sich, dass in Industriezonen - gemäss gesetzlich zugewiesenem Zonenzweck - mit vermehrten Immissionen zu rechnen ist.