Im Standortdatenblatt müssen gemäss Art. 11 Abs. 2 NISV unter anderem Angaben über die aktuellen und geplanten technischen und betrieblichen Daten der Anlage (lit. a) sowie über den massgebenden Betriebszustand nach Anhang 1 (lit. b) enthalten sein. Zudem muss das Standortdatenblatt gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. c NISV Angaben über die von der Anlage erzeugte Strahlung an dem für Menschen zugänglichen Ort, an dem die Strahlung am stärksten ist (Ziff. 1), an den drei Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen diese Strahlung am stärksten ist (Ziff. 2) und an allen Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen der Anlagegrenzwert nach Anhang 1 überschritten ist (Ziff. 3), enthalten.