Wie soeben erläutert, handelt es sich gemäss kantonalem Baugesetz bei der Industriezone um eine Bauzone. Innerhalb der Bauzone können nur Standortalternativen oder die Koordination von Mobilfunkanlagen verlangt werden, wenn die Gemeinden dies in der baurechtlichen Grundordnung ausdrücklich vorgesehen haben. Vorliegend hat die Gemeinde Buochs keine besonderen Bau- und Zonenvorschriften betreffend Mobilfunkantennen wie die Negativplanung, die Positivplanung oder das Kaskadenmodell festgelegt.