werden. Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber sowie für betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt werden (Art. 53 Abs. 2 Ziff. 5 i.V.m. Art. 62 Abs. 1 und 2 Baugesetz [BauG; NG 611.01]). Dasselbe hat die Gemeinde Buochs in ihrem Bau- und Zonenreglement festgehalten (Art. 13 Abs. 1 und 2 BZR). Massgebend ist insofern, dass die geplante Mobilfunkantenne mit den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften sowie den Vorschriften über die Industriezone vereinbar ist.