6.2.2 Die geplante Mobilfunkantenne soll auf dem Grundstück Nr. X. etc., GB Buochs, erstellt werden. Aufgrund des aktuellen Zonenplans der Gemeinde Buochs sind diese Grundstücke der Industriezone zugewiesen. Bei der Industriezone handelt es sich gemäss kantonalem Recht um eine Bauzone. Gleiches ergibt sich aus dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Buochs (Art. 3 Ziff. 8 BZR). Die Industriezone ist für industrielle Anlagen und gewerbliche Bauten bestimmt, die in anderen Zonen nicht zulässig sind. Bürobauten sind gestattet, doch kann deren Anteil im Zonenreglement oder in den Bebauungs- und Gestaltungsplänen beschränkt 15 I 36