BGE 138 II 173 E. 5.3 S. 178). Ausserhalb der Bauzone geplante Mobilfunkantennen, welche auf die Abdeckung von Grundstücken in der Bauzone ausgerichtet sind, sind in der Regel nicht zonenkonform. Solche Anlagen ausserhalb der Bauzone können nur bewilligt werden, wenn sie standortgebunden sind, was in der Regel nicht zutrifft. Zudem stehen ihnen in den meisten 14 I 36