die Möglichkeit auf dem bestehenden Grundstück Wohnungen einzurichten, wozu er eine Projektstudie habe anfertigen lassen. Ferner hätten sowohl die Vorinstanz als auch die Baubewilligungsbehörde in ihren Entscheiden ausser Acht gelassen, dass im Umgebungsgebiet der geplanten Mobilfunkantenne bereits bestehende, ganztägig bewohnte Wohnungen vorhanden seien. Dies sei jedoch bei der Beurteilung, ob der nach Bundesgesetz erforderliche Immissionsschutz für die dort wohnenden und arbeitenden Personen eingehalten sei, von wesentlicher Bedeutung. Im Weiteren sei das Standortdatenblatt für die Mobilfunk- und WLL-Basisstationen nicht richtig.