6. Falscher Standort der Anlage 6.1 6.1.1 Die Beschwerdeführer machen geltend, für die Mobilfunkanlage sei ein falscher Standort ausgewählt worden. Denn im Gewerbehaus der B.__ habe es einerseits Wohnungen und andererseits diverse Räumlichkeiten, die an Gewerbetreibende vermietet seien. Daher seien die Mitarbeiter während des ganzen Tages und die dort wohnhaften Personen sogar nachts durch die Strahlung der Mobilfunkanlage erheblich beeinträchtigt und betroffen. Zudem bestehe für den Beschwerdeführer A.__ die Möglichkeit auf dem bestehenden Grundstück Wohnungen einzurichten, wozu er eine Projektstudie habe anfertigen lassen.