Gemäss Art. 207 Abs. 2 PBG treten gewisse Bestimmungen gemeindeweise mit dem Inkrafttreten der neurechtlichen kommunalen Zonenpläne sowie Bau- und Zonenreglemente, spätestens am 1. Januar 2023, in Kraft. Die Bestimmungen des Baugesetzes (BauG; NG 611.01) und der Bauverordnung (BauV; NG 611.011) treten im gleichen Zeitpunkt gemeindeweise ausser Kraft (vgl. Regierungsratsbeschluss über das Inkrafttreten der Planungs- und Baugesetzgebung vom 18. September 2018; NG 611.111). Dies hat zur Folge, dass gewisse Bestimmungen gemeindeweise noch nach dem bisherigen Baurecht anwendbar sind. 5.