Damit endete die 20-tägige Rechtsmittelfrist am 11. April 2019. Die Beschwerde, welche am 11. April 2019 zu Handen des Verwaltungsgerichts Nidwalden bei der Post aufgegeben wurde, ist somit fristgerecht erfolgt. 2.5 Nachdem auch die übrigen Sachentscheidvoraussetzungen nach Art. 54 ff. VRG erfüllt sind, ist auf die Beschwerde einzutreten und in der Sache zu entscheiden (Art. 55 VRG).