Der Nachbar kann die Überprüfung des Bauvorhabens im Lichte aller jener Rechtssätze verlangen, die sich rechtlich und tatsächlich in dem Sinne auf seine Stellung auswirken, indem ihm im Falle eines Obsiegens ein praktischer Nutzen entsteht. Vorliegend ist dies in Bezug auf die Rügen ohne weiteres der Fall. Wird nämlich eine der hier vorgetragenen Rügen gutgeheissen, könnte das Bauvorhaben der Beschwerdegegnerin auf der Liegenschaft Parzelle Nr. __. nicht wie geplant 8 I 36