Somit ist die sachliche Zuständigkeit vorliegend gegeben. Da die Parzelle, auf welcher der Neubau der Mobilfunkanlage bewilligt wurde, in Buochs (NW) liegt, ist das Verwaltungsgericht Nidwalden auch örtlich zuständig. Das Verwaltungsgericht Nidwalden ist demzufolge für die Behandlung der vorliegenden Beschwerde sachlich sowie örtlich zuständig.