H. Mit Schreiben vom 9. Januar 2019 stellte der Verwaltungsgerichtspräsident den Beschwerdeführern die Dupliken der Beschwerdegegnerin, der Vorinstanz und der Baubewilligungsbehörde zur Kenntnisnahme zu und erklärte den Rechtsschriftenwechsel als abgeschlossen. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert, dem Gericht innert 10 Tagen ihre Kostennote einzureichen. 6 I 36 Mit Schreiben vom 11. Januar 2019 (Beschwerdegegnerin) und Schreiben vom 24. Januar 2019 (Beschwerdeführer) reichten die beiden Rechtsvertreter dem Gericht ihre Kostennoten ein.