Mit Duplik vom 11. Dezember 2018 erneuerte die Vorinstanz ihre Anträge gemäss der Beschwerdeantwort vom 16. Oktober 2018. Ebenso erneuerte die Baubewilligungsbehörde ihre Anträge gemäss Vernehmlassung vom 31. Oktober 2018. Auch die Beschwerdegegnerin hielt mit Duplik vom 7. Januar 2019 an ihren Anträgen in der Beschwerdeantwort vom 26. Oktober 2018 fest.