«1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei gutzuheissen. 2. Infolge Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei einerseits die Baubewilligung des Gemeinderates Buochs mit Abweisung der Einwendung vom 21. August 2017 und andererseits der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates Nidwalden (RRB- Nr. 462) vom 3. Juli 2018 aufzuheben. 3. Infolge Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei die von der Beschwerdegegnerin 1 beantragte Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkkommunikationsanlage mit Antenne, F.__strasse, Parzelle __., GB Buochs, zu verweigern.