«1. Die Beschwerde sei gutzuheissen. 2. Infolge Gutheissung der Beschwerde sei die Baubewilligung des Gemeinderates Buochs mit Abweisung der Einwendung vom 21. August 2017 aufzuheben. 3. Infolge Gutheissung der Beschwerde sei die beantragte Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkkommunikationsanlage mit Antenne, F.__strasse, Parzelle __., GB Buochs, zu verweigern.