Gegen diesen Beschluss haben unter anderem die Beschwerdeführer am 13. Juni 2016 Einwendung beim Gemeinderat Buochs erhoben. Mit Beschluss vom 21. August 2017 wies der Gemeinderat Buochs die Einwendung der Beschwerdeführer ab und erteilte der Swisscom (Schweiz) AG unter Bedingungen und Auflagen die Baubewilligung für den nachgesuchten Neubau einer Mobilfunkanlage auf der Parzelle Nr. __, GB Buochs, beziehungsweise auf der Baurechtsparzelle Nr. ___, GB Buochs. B. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer am 21. September 2017 Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat und beantragten: