Die gesamte Gerichtsgebühr der Beschwerdeführer beträgt somit Fr. 4'500.00, ist dem bereits geleisteten Gerichtskostenvorschuss von Fr. 3'000.00 zu entnehmen und hat in diesem Umfang als bezahlt zu gelten. Die Beschwerdeführer sind anzuweisen, die Restanz von Fr. 1'500.00 unter solidarischer Haftbarkeit innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieses Entscheids an die Gerichtskasse Nidwalden zu überweisen.