d. Gestützt auf die VBS-Statistik 2014-2016 und ausgehend vom massgebenden bundesrechtlichen Berechnungsmodell errechneten die Vorinstanzen in einem ersten Schritt 2.19 SHT für Bundesübungen. Zusätzlich zu den Bundesübungen kommen nach dem Modell der Schiessverordnung noch Schiesshalbtage für Vereinstrainings, Schiesswettkämpfe und Vorübungen hinzu (Art. 4 Abs. 1 lit. b Schiessverordnung). Während die LUD ausgehend von einer mittleren 33 I 37