Stattdessen verlangen sie pauschal, dass beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz ein Bericht über die obligatorischen Programme der verschiedenen Vereine (Anzahl Teilnehmer an Bundesübungen) einzuholen sei und alle Schiessprogramme der Nidwaldner Schützenvereine 2018 zu edieren seien. Diese Beweisanträge sind vollumfänglich abzuweisen, zumal sowohl der Regierungsrat als auch die LUD alle erforderlichen Abklärungen bereits getroffen haben. Massgebend ist im vorliegenden Fall ausschliesslich die VBS-Statistik 2014-2016. Die Statistik wird periodisch aktualisiert und kann als objektive Grundlage für die Anpassung der maximal zulässigen Betriebszeiten herangezogen werden.