b. Ebenso wie die LUD (vgl. Entscheid der LUD vom 21. Dezember 2017, E. 2.5) legte der Regierungsrat seinen Berechnungen zu Recht das massgebende Zahlenmaterial aus der VBS- Statistik 2014-2016 zu Grunde (vgl. angefochtener Entscheid, E. 2.3.3 und E. 2.3.4.10). Diese wies neu durchschnittlich 210 (bisher 335) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bundesübungen und 23'500 verschossene Patronen (bisher 27'600) aus. Damit steht zunächst fest, dass die Vorinstanz den Rückgang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bundesübungen um rund 30 % seit der letzten Berechnung im Jahr 2007 bereits mitberücksichtigt hat (vgl. angefochtener Entscheid, E. 2.3.3.3, 2.3.4.10, 2.3.4.11).