Sodann wird das Eidg. Feldschiessen gemäss Angaben der Beschwerdegegnerin in Nidwalden alternierend nur noch in Beckenried und in Ennetbürgen geschossen. Hinsichtlich Rechtsbegehren Ziffer 11 sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass für unregelmässig stattfindende Schiessanlässe wie Hauptrunden Gruppenmeisterschaften, Militärische Schiessen und weitere ausserordentliche Schiessanlässe keine LSV-Grenzwerte gelten, sie müssen daher generell nach Art. 11 und 15 USG begrenzt werden. Die Lärmimissionen während der Hauptrundenschiessen sind jedoch von untergeordneter Bedeutung, da nur sehr wenige Personen daran teilnehmen können und die Schiesszeit sehr kurz ist.