Es liegt auch nach Auffassung des Gerichts ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Sicherstellung der Landesverteidigung dienenden Schiesswesens und insbesondere an der Durchführung der Bundesschiessübungen vor. Der Verzicht auf Sanierungserleichterungen würde das Schiesswesen ausser Dienst verunmöglichen und die Schützen Büren-Oberdorf könnten ihre Schiesspflicht nicht mehr erfüllen. Durch die Erleichterungen wird ihnen hingegen ermöglicht, auch weiterhin ausserdienstliche Schiessübungen und Ausbildungskurse im Interesse der Landesverteidigung zu absolvieren.