Urteile des BGer 1A_187/2004 vom 21. April 2005 und 1A_41/2005 vom 4. November 2005). Bestehen solch überwiegende Interessen, führt dies im vorliegenden Fall dazu, dass der Schiessbetrieb auf der Anlage «Hostetten» trotz Überschreitung des Immissionsgrenzwertes aufrechterhalten werden kann. 29 I 37