5.2.4 Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren ist als Zwischenergebnis festzuhalten, dass das bauliche Sanierungspotential der Schiessanlage «Hostetten» praktisch ausgeschöpft ist und weitergehende Massnahmen insbesondere finanziell unverhältnismässig, d.h. wirtschaftlich nicht tragbar sind (Umweltrecht in der Praxis, URP 9/1995, S. 314). Ausserdem konnte eine Gemeinschaftsanlage bis anhin nicht realisiert werden und die Auslagerung des Schiessbetriebs auf eine andere inner- oder ausserkantonale Anlage, namentlich die «Brünig-Indooran- lage» fällt ebenfalls ausser Betracht. Insoweit hat der Regierungsrat den Sachverhalt vollständig festgestellt und richtig beurteilt.